Ein Wort zur Begrüßung
Herzlich Willkommen bei den Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbänden, Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese setzen sich zusammen aus dem Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Nr. 94 „Große Aa" sowie dem Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Nr. 95 „Ems I".
Die Aufsichtsbehörde beider Verbände ist der:
Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Dalumer Moorbeeke
Der Mündungsbereich der Dalumer Moorbeeke in die Ems ist ein schlichter Abzugsgraben mit kleinen Staustufen. Jetzt sind Bagger angerückt, um hier gleichzeitig etwas für den Hochwasser- und Naturschutz zu leisten. Entstanden ist die Idee bei der Routineüberprüfung des Emsufers nach einem Hoch
Gewässerrevitalisierung Große Aa in Lohe-Suttrup
Die Revitalisierungsmaßnahme an der Großen Aa auf einer Gesamtlänge von 1100 m ober- und unterhalb der alten Bahnlinie in Lohe-Suttrup sollte bereits im Jahr 2016 in Angriff genommen werden. Leider ist die Ausführung auf
Lingener Mühlenbach
Lingener MühlenbachAus der Zusammenarbeit des ULV Nr. 95 "Ems I" und dem Wasserverband "Lingener Land" zeigte sich, dass im Bereich des Wasserwerkes Grumsmühlen grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Fließgewässer im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinien zu ent
Am Elsbach
Am ElsbachDie Mitglieder des Fischereivereins Salzbergen haben in einer beispiellosen Aktion ein ökologisch und biologisch wertvolles Ergebnis geschaffen. 1200 Meter Wallheckengehölz wurden als natürliche Begrenzung verlegt. Außerdem wurden 750 Pfähle aus beständigem Lärch
Der Biber in Lingen
Der Biber in LingenDer Biber ist eine europäisch geschützte Art und ist als prioritäre Art in den Anhängen der FFH-Richtlinie II, IV und V aufgeführt. Gemäß dem BNatSchG ist sie in Deutschland streng geschützt, so dass die Verbote des § 44 BNatSchG für den Biber gelten. D
Giegel Aa / Autmaring
Giegel Aa / AutmaringBis zum Jahr 2015 müssen sich alle Gewässer in einem guten ökologischen Zustand befinden bzw. das geforderte ökologische Potenzial erreichen (vorgeschrieben durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).Die Giegel Aa (Gewässer II. Ordnung) ist a